10. November 2017
EA288 Schadensersatz Anwalt Klage Motorenliste ADAC

VW Skandal – Käufer gewinnen gegen Volkswagen

Obwohl der VW Abgasskandal im September 2015 öffentlich wurde, ergingen erst im Jahr 2017 die ersten Urteile von Amts- und Landgerichten.

Zum Ende dieses Jahres ergingen erstmals auch erste Entscheidungen von Oberlandesgerichten. Wir gehen davon aus, dass spätestens im Jahr 2018 die ersten Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof eröffnet werden.

Sowohl das Oberlandesgericht Düsseldorf als auch München haben käuferfreundliche Entscheidungen getroffen.

Wir sind davon überzeugt, dass die bisherigen käuferfreundlichen Urteile zur Neulieferung, zur Rückabwicklung und zur Kaufpreisminderung von dem BGH bestätigt werden.

Die Kanzlei Balduin & Pfnür Rechtsanwälte aus Mülheim an der Ruhr hat sich auf die Vertretung von betroffenen Käufern spezialisiert und bereits zahlreichen Mandanten zu ihrem Recht verholfen.

Zögern Sie nicht, eine kostenfreie Einschätzung zu erhalten, da Ansprüche gegen Händler bereits zum 31.12.2017 verjähren können.

Ansprüche gegen die Hersteller auf Rückabwicklung und Schadensersatz sind bis zum 31.12.2018 möglich, da viele Gerichte eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung durch Volkswagen bestätigt haben.

Sie können jetzt von diesem einmaligen VW-Skandal proftieren und mehrere Tausend Euro durch eine Rückabwicklung oder einen Schadensersatz erhalten!

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